Flexible Hilfen „FLEX“

Flexible Hilfen ('Flex') sind insbesondere Leistungsangebote der 'Hilfen zur Erziehung' nach § 27 Abs.2 SGB VIII und der 'Hilfen für junge Volljährige' nach § 41 SGB VIII. Darüber hinaus haben sich unsere 'Flex' immer wieder dadurch ausgezeichnet, dass sie sich neuen gesellschaftlichen Herausforderungen kreativ und zeitnah stellten. So wurden immer wieder spezialisierte und innovative Leistungsangebote entwickelt (siehe Leistungsbeschreibungen unter 'Downloads').

Zentrales Element der 'Flex' sind die Entwicklungen von sozialraum- und ressourcenorientierten Leistungesangeboten, die einzelfallorientiert auf die vielfälltigen Lebens- und Problemlagen von Familien und jungen Erwachsenen zugeschnitten sind. Unser Ansatz bietet damit ein flexibles Organisationskonzept und orientiert sich am tatsächlichen Bedarf der Leistungsempfänger bzw. Hilfeadressaten und den Rahmenbedingungen der Leistungsträger.

 

Begleiteter Umgang (BU) ist ein weiterer Schwerpunkt im Bereich Hilfen zu Erziehung. Unsere Fachleister sorgen für ein sicheres Umfeld, eine angenehme Atmosphäre und fachliche kompetente Durchführung der Kontakte zwischen Kind(ern) und Elternteil.

Dafür stehen wir

Unser Ziel ist es, im unmittelbaren Sozialraum der Leistungsempfänger und Hilfeadressaten lebensweltnahe und handlungsorientierte Hilfen prozesshaft zu entwickeln und umzusetzen. 'Flex' verstehen sich dabei grundsätzlich als 'Hilfe zur Selbsthilfe'. Dafür setzen unsere Fachleister auf die Stärken und die (Re-)Aktivierung von Ressourcen und Potentialen der Kinder, Jugendlichen, Familiensysteme und sozialen Netzwerke. Ziel ist jeweils ein nachhaltiger Entwicklungsweg. Stets sind Fachlichkeit, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein von zentraler Bedeutung - insbesondere wo es gilt, das Kindeswohl zu sichern (siehe 'Schutzauftrag').

Weitere Eckdaten, wofür wir stehen, lauten:

  • Die KoordinatorInnen verfügen über eine persönliche und fachliche Leitungskompetenz.
  • Die Leistungsträger können auf eine breite Palette erfahrener und vielseitig qualifizierter Fachleister zugreifen.
  • Die angefragte Leistungserbringung erfolgt zeitnah.
  • Eine fachliche Mitwirkung an der eindeutigen Zielvereinbarung soll den Hilfeverlauf von Anfang an,  für alle Beteiligten und Betroffenen, überschaubar und überprüfbar machen.
  • Durch eine qualitive Prozessbegleitung, der Möglichkeit zur Kollegialen Beratung sowie durch Supervision und Fortbildungen wird die Qualität der Arbeit der Fachleister gesichert und beständig weiterentwickelt.
  • Mit Hilfe eines internen Dokumentationssystems (Datenbank, Berichtswesen, Stundennachweise, ...) wird die Leistungserbringung transparent und nachvollziehbar.
  • Bei einem sich prognostisch verändernden Hilfeverlauf erfolgt zeitnah eine Rückmeldung an den verantwortlichen Leistungsträger.
  • Der Datenschutz ist stets gewährleistet.
  • Die Abrechnung erfolgt - entsprechend den jeweiligen Leistungsvereinbarungen - über Fachleistungsstunden.
  • Unsere pädagogische Grundhaltung ist im Leitbild und den Arbeitsprinzipien verschriftlicht

          (Die Eckdaten schließen übergeordnete Standards nicht aus)


Entschuldigung!

Da Sie einen nicht aktuellen Browser verwenden
kann die Seite verein-difa.de nicht korrekt angezeigt werden.

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser oder
laden Sie sich einen dieser modernen Browser herunter:


Vielen Dank für Ihr Verständnis!