Integrationshilfen

Im Leitbild des Vereins DiFa e.V. ist festgeschrieben, es allen uns anvertrauten Menschen zu ermöglichen, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entdecken und weiter zu entwickeln. Wir wollen uns dafür einsetzen, Hindernisse im Zusammenleben abzubauen und Ausgrenzung entgegenzuwirken.

Daher freuen wir uns, bereits seit 2009 Integrationshilfe in Schulen und Kindertagesstätten nach §35a SGB VIII und §§ 112, 113 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX der Eingliederungshilfeverordnung anbieten zu können. Hierbei werden Ziele, Umfang und Auftrag jeder Hilfe individuell ermittelt und Integrationshelfer*innen mit bedarfsgerechten Qualifikationen eingesetzt.

Über eine Kontaktaufnahme/Anfrage würden wir uns freuen.

 

Integrationshilfe

Integrationshilfe ist eine am Einzelfall orientierte, zeitlich befristete Eingliederungshilfe, an allen Schulformen und KiTas. Grundsätzlich ermöglicht sie geistig, körperlich oder seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht sowie die Förderung der Selbstständigkeit im schulischen Kontext.

Bedarf, Umfang und konkrete Ziele ergeben sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen (Ressourcen, Probleme und Potentiale) bzw. dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf in der Institution und auf dem Weg dorthin.

Die Hilfe ist darauf ausgerichtet, die Entwicklungs- und Bildungsbedürfnisse der Betroffenen, trotz ihrer besonderen Herausforderungen, langfristig in eigener Regie der Beteiligten zu befriedigen (Inklusion).

Inklusion

Bedeutet für uns:

  • wenn alle mitmachen dürfen
  • wenn Unterschiedlichkeit zum Ziel führt
  • wenn Ausnahmen zur Regel werden
  • wenn Anderssein normal ist

Inklusion ist die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden.

Inklusion ist ein Prozess, bei dem es darum geht, die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten kann, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.

Der Inklusionsprozess setzt die Bereitschaft zur Veränderung voraus. Neben einem Bewusstseinswandel in der Gesellschaft ist es Aufgabe der Verantwortlichen in Politik und Schulverwaltung, die Grundlagen für inklusive Strukturen zu schaffen.

Ein solcher Prozess vollzieht sich in kleinen Schritten, denn die Veränderung von bestehenden Verhaltensmustern braucht Zeit. Wir freuen uns, unseren Teil dazu beitragen zu können.

 


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